Zusammenfassung
Konflikte in der Ostukraine, auf der Krim, dem Balkan und dem Kaukasus – Das Europaratssystem befindet sich in einer Krise und das hat zur Renaissance eines vergessenen Instruments des europäischen Menschenrechtsschutzes geführt: Der Staatenbeschwerde nach Art. 33 EMRK. Sie ermöglicht es allen Vertragsstaaten als „kollektiven Garanten der Konvention“ (Präambel) jede Konventionsrechtsverletzung zu rügen. Nach Jahrzehnten der Apathie gegenüber Menschenrechtsverletzungen in anderen europäischen Staaten wurde die Staatenbeschwerde nach der Jahrtausendwende plötzlich wieder vermehrt genutzt. Allerdings wurde Art. 33 EMRK vor allem als Streitbeilegungsmechanismus missbraucht, anstatt sein Potenzial für die Lösung systemischer Probleme bei der Umsetzung der Menschenrechte konsequent zu nutzen. Diese Arbeit fordert deswegen die Renaissance der Staatenbeschwerde neu auszurichten, um so einen europäischen Beitrag zum Menschheitsziel, der effektiven Durchsetzung der Menschenrechte, zu leisten.
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- 27–32 Einleitung 27–32
- 739–744 Thesen 739–744
- 745–774 Literaturverzeichnis 745–774
- 775–778 Appendix 775–778