Zusammenfassung
Im Fokus der Arbeit stehen unter Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte oder Vorschriften der DSGVO sowie des BDSG gewonnene Tatsachenkenntnisse, die eine Partei in das Verfahren einführt. Bleiben diese unbestritten, so sind die Arbeitsgerichte grundsätzlich daran gebunden – über unstreitige Tatsachen darf kein Beweis erhoben werden. Folglich hat das BAG zunächst die Anerkennung von „Sachvortragsverwertungsverboten“ für unstreitigen Sachvortrag abgelehnt. Die Kehrtwende erfolgte im Jahr 2013, als es offen die Anerkennung von „Sachvortagsverwertungsverboten“ bei unstreitigem Tatsachenvortrag bejahte. Das daraus folgende Spannungsverhältnis widerstreitender Grundrechte, wie dem Anspruch auf rechtliches Gehör oder dem Recht auf ein faires Verfahren, wird aufgezeigt. Es folgt die Untersuchung von Alternativen zum Umgang mit rechtswidrig erlangtem, in das Verfahren eingeführtem Vortrag. Abgerundet wird die Arbeit durch die Darstellung der Folgen für die am Verfahren beteiligten Akteure.
Schlagworte
Mediennutzung Motivation Sachvortragsverwertungsverbot Verwertungsverbot unstreitiger Vortrag formales Bestreiten Recht zur Lüge arbeitsgerichtliches Urteilsverfahren Publikumsforschung- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 19–23 A. Einleitung 19–23
- 132–192 D. Prozessuale Situation 132–192
- 193–194 E. Fazit 193–194
- 195–198 F. Thesen 195–198
- 199–203 Literaturverzeichnis 199–203