Zusammenfassung
Die Arbeit untersucht erstmals monographisch insbesondere gesellschaftsrechtliche und immaterialgüterrechtliche Fragestellungen der Querschnittsmaterie Kooperationen wissenschaftlicher Einrichtungen de lege lata wie auch de lege ferenda. Ausgehend von einer Analyse in der Praxis gängiger Vertragsmuster versucht der Autor zunächst, die in der Rechtsgestaltung auftretenden Probleme auf dem Boden des geltenden Rechts einer interessengerechten Lösung zuzuführen und zeigt dabei auch auf, wo derzeit die Grenzen der rechtlichen Gestaltbarkeit liegen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Haftung der Kooperation sowie der Kooperationspartner und der damit verbundenen Frage der Rechtsfähigkeit der Kooperation. Da nach Ansicht des Autors de lege lata keine vollumfänglich interessengerechte Rechtsgestaltung möglich ist, schließt die Arbeit mit einem eigenen Rechtsformvorschlag de lege ferenda.
Schlagworte
Gesellschaftsrecht Wissenschaftsrecht GbR Rechtsfähigkeit wissenschaftliche Einrichtungen Forschungskooperation kooperative Forschung Fehlerhafte Gesellschaft Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter Kooperationen- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 29–44 Einleitung 29–44
- 603–653 Literaturverzeichnis 603–653
3 Treffer gefunden
- „... systematische Stellung des Vertrages mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter, Frankfurt a.M. 1989 Kellermann ...” „... rechtsvergleichender Sicht zu Verträgen mit Schutzwirkungen zu Gunsten Dritter aus Anlaß von BGH 13.11.1997, in ...” „... - 659 Papadimitropoulos, Antonios V., Schuldverhältnisse mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter, Berlin ...”
- „... Forschungskooperationen 80 rationspartner mit dem Personal zu begründen.231 In diesem Vertrag sind auch die Geheimhaltung ...” „... sich zu Beginn jeder Projektorganisation, ist mithin nicht spezifisch mit Forschungskooperationen ...” „... auch in Handbüchern empfohlen.110 110 Milbradt, F&E-Verträge - Das ist zu beachten, S. 63; Wündisch, in ...”
- „... gemeinsamen Zweckes in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten ...” „... Gesellschaftsvertrag ist, dass mit seinem Fortfall die Gesellschaft zu endigen hat. Gewonnen ist damit allerdings ...” „... (Gesellschafts-)Vertrags ist das Vorliegen eines gemeinsamen Zwecks zu ermitteln. Alleiniger Ausgangspunkt der ...”