Comfortably satisfied?
Das Beweismaß in internationalen Doping- und Spielmanipulationsverfahren vor dem Internationalen Sportschiedsgerichtshof CAS unter besonderer Berücksichtigung des Standards comfortable satisfaction
Zusammenfassung
Dem Beweismaß der „comfortable satisfaction“ kommt zentrale Bedeutung im Kampf gegen Sportmanipulationen zu. Seine Anforderungen sind für das Anti-Doping-Recht in Art. 3 WADA-Code als „in allen Fällen höher als die bloße Wahrscheinlichkeit, jedoch geringer als ein Beweis, der jeden Zweifel ausschließt“ definiert. Nach einer Darstellung von Grundlagen zum Begriff des Beweismaßes und zum internationalen Sportrecht widmet sich die Arbeit Beweismaßfragen im Zusammenhang mit Doping und mit „Match-fixing“. Die rechtliche Tragfähigkeit der „comfortable satisfaction“ wird ebenso untersucht wie die gegen sie vorgebrachte Kritik. Dabei steht vor allem die Rechtsprechung des Internationalen Sportschiedsgerichtshof CAS und des Schweizerischen Bundesgerichts im Mittelpunkt. Auf dieser Grundlage werden alternative Beweismaßmodelle unter Berücksichtigung unterschiedlicher Rechtstraditionen und der Besonderheiten des Sports vorgeschlagen und begründet.
Schlagworte
Doping Wahrheit Prozessrecht TAS Sportrecht Schiedsrecht Beweismaß Internationale Sportschiedsgerichtshof comfortable satisfaction Spielmanipulation Match-fixing CAS standard of proof degré de preuve Sportmanipulation Claudia Pechstein schweizerisches Bundesgericht BGer WADA World Anti-Doping Agency Wahrscheinlichkeit freie Beweiswürdigung beyond reasonable doubt beyond a reasonable doubt- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 401–424 Literaturverzeichnis 401–424
- 429–437 Sach- und Namensregister 429–437