Zusammenfassung
Der Prüfungsausschuss von Unternehmen von öffentlichem Interesse erfüllt durch seine Prüfung der Rechnungslegung eine öffentliche Funktion, die sich im Wesentlichen in drei Facetten auffächern lässt: (i) die staatsentlastende Funktion, indem staatliche Aufsicht ergänzt bzw. ersetzt wird, (ii) die Funktion als Vertrauensgarant des Kapitalmarktes und (iii) die Funktion als Garant der Abschlussprüfung und damit des „Garanten des Garanten“. Betont wird die öffentliche Funktion durch die jüngste Einführung einer bisher systemfremden Staatsaufsicht über Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss. Diese Aufsicht ist allerdings kritisch zu sehen, könnte sie doch den Einstieg ins Aktienamt bedeuten. Es wird beleuchtet wie die festgestellte öffentliche Funktion auf die anderen Überwachungsträger in Unternehmen, namentlich auf den Abschlussprüfer und auf den Aufsichtsrat ausstrahlt. Ferner wird untersucht, welche Gefahren die europäische Stärkung des Prüfungsausschusses für die auf dem dualistischen System beruhende Corporate Governance und die Machtbalance in der Aktiengesellschaft mit sich bringt.
Schlagworte
Corporate Governance Aufsichtsrat Rechnungslegung Abschlussprüfung Abschlussprüfer Prüfungsausschuss Audit Committee Abschlussprüferrichtlinie- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 25–27 Einleitung 25–27
- 28–37 Kapitel 1 28–37
- 38–77 Kapitel 2 38–77
- 78–127 Kapitel 3 78–127
- 128–202 Kapitel 4 128–202
- 203–241 Kapitel 5 203–241
- 242–265 Kapitel 6 242–265
- 273–291 Literaturverzeichnis 273–291