Zusammenfassung
Das Römische Recht gehört in den Kanon jener Fächer, die Selbstvergewisserung und Perspektiven einer Disziplin eröffnen. Das vermeintlich „Eigene“ lässt sich beim Blick in das Vergangene neu und anders begreifen. Dies leistet der Grundriss von Meincke. Über zwölf Kapitel hinweg werden angefangen beim Personen- und Sachenrecht, über das Erbrecht bis hin zum Vertrags- und Deliktsrecht wesentliche Grundlagen unseres heutigen Privatrechtssystems dargestellt.
Schlagworte
Frankreich Rechtsgeschichte Privatrecht Zivilrecht Römisches Recht Römisches Privatrecht Justinianisches Recht- 11–24 Einführung 11–24
- 43–56 Personenrecht 43–56
- 57–66 Sachenrecht 57–66
- 77–92 Erbrecht 77–92
- 93–104 Vertragsschuldrecht 93–104
- 127–136 Von den Aktionen 127–136
- 137–152 Ergänzungen 137–152
- 153–154 Literatur 153–154
- 155–160 Sachverzeichnis 155–160