Die Legitimation des § 19 Abs. 2a TPG
Zugleich ein Beitrag zur Strafbarkeit der Manipulation von Organzuteilungsentscheidungen de lege lata et de lege ferenda
Zusammenfassung
Durch die Einführung des § 19 Abs. 2a TPG sollte nach dem sog. Organverteilungsskandal das Vertrauen der Bevölkerung in das Organverteilungssystem zurückgewonnen und nachhaltig gestärkt werden. Das Werk erläutert ausführlich, weshalb § 19 Abs. 2a TPG zur Erreichung dieses Ziels nicht geeignet ist und zeigt auf, welche anderen Möglichkeiten für eine sinnvolle Sanktionierung der Manipulation von Organzuteilungsentscheidungen de lege lata et de lege ferenda bestehen. Im Mittelpunkt der Ausführungen stehen dabei die Probleme, welche § 19 Abs. 2a TPG aus verfassungsrechtlicher Sicht und dabei insbesondere im Hinblick auf Art. 103 Abs. 2 GG aufwirft. Daneben beleuchtet das Werk auch das Rechtsgut des § 19 Abs. 2a TPG, die Schwierigkeiten, welche die Auslegung zentraler Tatbestandsmerkmale des § 19 Abs. 2a TPG bereitet, sowie die Verfassungsmäßigkeit des geltenden Organverteilungssystems, welcher für die Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs. 2a TPG ebenfalls eine erhebliche Bedeutung zukommt.
Schlagworte
Bestimmtheitsgebot Organspendeskandal Eurotransplant § 19 Abs. 2a TPG Spendeorgan Warteliste Transplantation Organverteilungsskandal Manipulation Organverteilung Manipulation Warteliste Manipulation Gesundheitszustand- 507–529 Literaturverzeichnis 507–529