Zusammenfassung
„Retten – Löschen – Bergen – Schützen“. Unter diesem Leitmotiv steht das Handeln der Feuerwehr. Allein in Nordrhein-Westfalen leisten über 100.000 ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr einen bedeutenden Anteil zur flächendeckenden Sicherstellung eines leistungsfähigen Brandschutzes. Dabei wird Gefahrenabwehr als klassische Staatsaufgabe in kommunale Verantwortung gelegt und mithilfe ehrenamtlichen Engagements wahrgenommen. Die Feuerwehr ist Bindeglied zwischen Bürger- und Gemeinwesen.
Die Arbeit untersucht die Organisation der Feuerwehr in Nordrhein-Westfalen, insbesondere die Einordnung der Freiwilligen Feuerwehr in den kommunalen Bereich, lässt aber Besonderheiten anderer Bundesländer nicht aus. Sie versteht sich als systematisierende Darstellung zum Brandschutzrecht im Schnittbereich zwischen Kommual- und Gefahrenabwehrrecht und will einen Beitrag zur Lösung der gesetzlichen und praktischen Problemstellungen des Feuerwehrwesens leisten. Dabei geht sie insbesondere auf das neue Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) des Landes Nordrhein-Westfalen vom 17.12.2015 ein.
Die Arbeit widmet sich einem Themenbereich mit hoher praktischer Relevanz, das kaum rechtlich durchdrungen ist, und richtet sich an Theoretiker wie Praktiker aus Justiz, Kommunalverwaltungen und Feuerwehren.
- 9–417 2. Hauptteil 9–417
- 417–421 3. Schluss 417–421
- 417–417 3.1 Zusammenfassung 417–417
- 417–418 3.2 Ausblick 417–418
- 418–421 3.3 Leitsätze 418–421
- 421–424 Stichwortverzeichnis 421–424