Zusammenfassung
Die Abfindung von Anwartschaften und Ansprüchen auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung hat große Praxisrelevanz. Arbeitgebern ermöglicht sie die Befreiung von den langlebigen Versorgungsverbindlichkeiten, Arbeitnehmern die vorzeitige Auszahlung des Versorgungskapitals. Zum Schutz der Versorgungsanrechte vor vorzeitiger Verwertung werden sie in § 3 BetrAVG einem weitreichenden Abfindungsverbot unterworfen. Das Werk behandelt Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen der komplexen Norm, bezieht Stellung zu strittigen und ungeklärten Auslegungsfragen und bewertet festgestellte Schutzlücken im Lichte der gesetzgeberischen Zielsetzung. Dabei zeigt sich, dass die Norm ihren Zielen nicht in jeder Hinsicht gerecht wird. Quasi spiegelbildlich wird sodann die Verfassungsmäßigkeit der vom Abfindungsverbot ausgehenden Beschränkungen der Privatautonomie geprüft. Der Autor ist Rechtsanwalt und berät zu arbeitsrechtlichen Fragen, schwerpunktmäßig aus dem Bereich des Betriebsrentenrechts.
Schlagworte
Betriebliche Altersversorgung Privatautonomie BetrAVG Vertragsfreiheit Abfindungsverbot Betriebsrentenrecht Betriebsrentengesetz Abfindung Versorgungsanspruch Abfindung betriebliche Altersversorgung Abfindung Anwartschaft Abfindung Betriebsrente Abfindung laufende Leistungen- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 223–230 Literaturverzeichnis 223–230
7 Treffer gefunden
- „... Anwartschaften zurückzutreten, wenn der Arbeitnehmer der Abfindung nicht zustimmte32. ____________________ 27 ...” „... . 1 BetrAVG i.d.F.v. 1974 um eine Möglichkeit zur Abfindung von unverfallbaren Anwartschaften ...” „... Regelungszwecke des § 3 BetrAVG 30 Anwartschaft mit Zustimmung des Arbeitnehmers eine einmalige Abfindung nun ...”
- „... . Anpassungspflicht ohne gleichzeitige Abfindung des Versorgungsanspruchs bzw. der Anwartschaft an § 3 BetrAVG zu ...” „... Entschädigung vereinbaren und eine solche Anwartschaft beispielsweise bei der Bemessung einer Abfindung wegen ...” „... erfasst die Abfindung von unverfallbaren Anwartschaften nach seinem Wortlaut nur im Falle der Beendigung ...”
- „... Abfindungsverbot Das grundsätzliche Verbot der Abfindung von unverfallbaren Anwartschaften und laufende Leistungen ...” „... Versorgung Erforderlichen. Das Verbot der Abfindung von unverfallbaren Anwartschaften ist erforderlich, um ...” „... Anwartschaftsphase betrifft. Das gilt auch für durch Entgeltumwandlung finanzierte Anwartschaften ...”
- „... Arbeitsverhältnisses beschränkt. Die Abfindung von Anwartschaften ist dementsprechend von der Vorschrift nur erfasst ...” „... Gesetzgebers, die Abfindung des nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erdienten Anwartschaftsteils deshalb ...” „... Unverfallbarkeitsvoraussetzungen erfüllen, nicht hingegen auf verfallbare oder nur vertraglich unverfallbare Anwartschaften. Der ...”
- „... grenz- überschreitendem Arbeitgeberwechsel 138 II. Abfindung von Anwartschaften bei Erstattung der ...” „... Rentenversicherungsbeiträge 139 III. Abfindung des während eines Insolvenzverfahrens erdienten Anwartschaftsteils 141 1 ...” „... Die Abfindung von Versorgungszusagen Alexander Heider Arbeits- und Sozialrecht 151 Nomos Arbeits ...”
- „... , Martin: Abfindung von Betriebsrenten und Anwartschaften, NZA 2011, 1021 ff. Diller, Martin/Arnold ...” „... Sebastian/Meese, Philipp: Abfindung und Kapitalisierung von Anwartschaften und laufenden Leistungen der ...” „... . Ergänzungslieferung 2017 (zitiert: H-BetrAVG/Bearbeiter). Abt, Oskar: Die Abfindung aufrechtzuerhaltender ...”
- „... unverfallbare Anwartschaften und laufende Leistungen nur unter bestimmten Voraussetzungen abgefunden werden ...” „... einvernehmlichen Abfindungen und beschränkt damit die Vertragsfreiheit im bestehenden Versorgungsverhältnis. Ziel ...” „... Arbeitgeber und Arbeitnehmer können aus vielfältigen Gründen ein Interesse an der Abfindung von ...”