Zusammenfassung
Die Arbeit bietet einen umfassenden Überblick über Rechtsfragen, die sich bei der strafrechtlichen Verfolgung ausländischer Piraten durch deutsche Gerichte stellen. Nach eingehender Erörterung des völkerrechtlich determinierten Piraterie-Begriffs geht es im materiell-rechtlichen Teil der Untersuchung zunächst um die Frage, ob in der deutschen Rechtsordnung ein Straftatbestand existiert, der piratische Verhaltensweisen im völkerrechtlichen Sinn adäquat zu erfassen vermag. Dabei konzentrieren sich die Ausführungen in Ermangelung eines speziellen Piraterie-Straftatbestands auf § 316c StGB. Es folgt eine Diskussion strafanwendungsrechtlicher Fragen, wobei der Fokus auf dem für Piraterie völkergewohnheitsrechtlich anerkannten Universalitätsprinzip liegt. Im strafprozessualen Teil werden abschließend verschiedene verfahrensrechtliche Problemstellungen diskutiert, die während des Ermittlungs- und Hauptverfahrens gegen ausländische Seeräuber von Bedeutung sein können.
Schlagworte
Piraterie ATALANTA Seeräuberei Tatort Seerechtsübereinkommen SeeSchÜbk Universalitätsprinzip § 316c StGB- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 19–23 A. Einleitung 19–23
- 275–303 Literaturverzeichnis 275–303