Zusammenfassung
Das primäre Legitimationsprinzip völkerrechtlicher Normen – das Prinzip der Staatenzustimmung – gerät seit einiger Zeit immer stärker unter Druck. Dieses Buch rekonstruiert kollektive Selbstbestimmung als immanentes Legitimitätskriterium, welches das Prinzip der Staatenzustimmung ergänzen und materiell unterfüttern kann. Kollektive Selbstbestimmung wird anhand der beobachteten impliziten Wertorientierungen der Völkerrechtsakteure als derjenige Wert ausgewiesen, der das Völkerrecht als soziale Praxis integriert und reproduziert. Eine solche immanente Legitimationsstrategie kann den Konventionalismus bzw. Utopismus anderer Strategien vermeiden helfen und so ein Legitimationsprinzip etablieren, das einerseits auf die normativen Überzeugungen der Völkerrechtsakteure abstellt, dabei aber auch die ethisch-funktionale Tiefenstruktur des Völkerrechts als Praxis in den Blick nimmt.
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- 21–29 Einleitung 21–29
- 440–444 Schluss 440–444
- 445–493 Literaturverzeichnis 445–493
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- „... abgrenzt: „New-style ICs have compulsory jurisdiction, and they allow nonstate actors – international ...” „... stetig wachsenden Unabhängigkeit der internationalen Gerichtsbarkeit als „newstyle ICs“ geht von der ...” „... Rechtsetzungsinstanzen: Über die Tendenz zur Übertragung der Völkerrechtsauslegung an „new-style ICs“ und die damit ...”