Zusammenfassung
Die Aufgabenvielfalt der Insolvenzverwaltung hat sich nach Jahrzehnten der Zusatzbeschäftigung (für Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, etc.) so exponentiell gesteigert, dass das BVerfG schon 2004 davon sprach, dass es sich beim Insolvenzverwalter um einen eigenständigen Beruf handele. Vor diesem Hintergrund werfen die weiterhin bestehende uneinheitliche Bestellungspraxis von Verwaltern durch Insolvenzgerichte und die fortwährend auftretenden Konfliktlagen bei der Ausübung des Insolvenzverwalterberufes Fragen auf. Nach einer ausführlichen Untersuchung der Normen der Insolvenzordnung auf ihren berufsrechtlichen Regelungsgehalt, wird der vom BGH vorgenommenen „bereichsspezifischen Auslegung“ ein Lösungsvorschlag entgegengesetzt. Die verfassungs- und europarechtlichen Defizite bei der Verwalterauswahl sowie Berufsausübungskontrolle erfordern es, den Blick auf eine gesetzliche Ausgestaltung zu richten, welchem sich die Arbeit mit konkreten Regelungsvorschlägen widmet.
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- 13–15 A. Einleitung 13–15
- 148–195 C. Der Insolvenzverwalter im Spannungsfeld zwischen Insolvenzordnung und Berufsrecht 148–195
- 257–266 Literaturverzeichnis 257–266