Pirateriebekämpfung durch deutsche staatliche Stellen
Zu den Befugnissen der deutschen Marine, der deutschen Polizei und des Bundesnachrichtendienstes
Zusammenfassung
An der Bekämpfung des Phänomenbereichs der Piraterie sind deutsche Behörden aktiv beteiligt, was in völker- und verfassungsrechtlicher Hinsicht eine Vielzahl nicht abschließend geklärter Rechtsfragen aufwirft.
Das Werk nimmt zunächst die Befugnisse der Bundeswehr in den Blick und behandelt sämtliche in Frage kommenden völker- und verfassungsrechtlichen Grundlagen für uni- wie für multilaterale Auslandseinsätze. Der Autor entwickelt dabei im Kontext multilateraler Einsätze einen von der dogmatisch nicht überzeugenden Rechtsprechung des BVerfG abweichenden neuen Ansatz in Bezug auf das zwischen Art. 87 a Abs. 2 und Art. 24 Abs. 2. GG bestehende Verhältnis zueinander. Untersucht wird sodann, ob auch deutsche Polizeikräfte über ausreichende Befugnisse im Kampf gegen Piraterie verfügen, und inwiefern sich deutsche Grundrechte, etwa bei Festnahmen im Ausland, exterritorial erstrecken.
Erstmalig in der Literatur erfolgt eine Befassung mit der Frage, ob auch der BND Pirateriedelikte aufklären darf, und inwieweit deutsches Recht einer nachrichtendienstlichen Auslandsaufklärung im Ausland Grenzen setzt.
Schlagworte
Bundeswehr Sicherheitsrecht Seerecht BND Piraterie Bundeswehr und Polizei Geheimdienste Pirateriebekämpfung Seepiraterie Seeräuberei Bundesnachrichtendienst maritime Geiselnahme- 17–21 Einführung 17–21
- 301–317 Literaturverzeichnis 301–317