Zusammenfassung
Das Recht der Raumordnung beinhaltet zwei unterschiedliche Regelungsbereiche: das formal-rechtliche und das inhaltlich-programmatische Raumordnungsrecht.
Dieser Kommentar erläutert die in Niedersachsen für die Raumordnung geltenden formal-rechtlichen Grundlagen.
Die Regelungen formalrechtlicher Art umfassen die für die raumplanerische, ordnende und sichernde Tätigkeit erforderlichen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen, Verfahrens- und Formvorschriften sowie Zuständigkeitsregelungen. Das inhaltlich-programmatische Raumordnungsrecht enthält Vorgaben für die angestrebte räumliche Entwicklung und Ordnung des Raums.
Er enthält dazu nicht nur Ausführungen zu Vorschriften des NROG, sondern im erforderlichen Umfang auch Erläuterungen der damit untrennbar in Verbindung stehenden bundesrechtlichen Vorschriften des ROG sowie Hinweise auf maßgebliche Vorschriften des UVPG.
Der Kompakt-Kommentar Landesplanungsgesetz Niedersachsen bietet eine hervorragende Orientierung und Hilfe bei der alltäglichen Arbeit – und zwar sowohl für hauptamtlich Tätige wie Ministerien, Regionalplanungsbehörden, Kreise, Gemeinden als auch für ehrenamtlich Tätige.
Die Autorinnen Claudia Pielok, Regierungsoberamtsrätin, und Caroline Starnofsky, Regierungsdirektorin, sind im Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Hannover tätig.