Zusammenfassung
Das Gesetz über die Wahlen in den Gemeinden und Kreisen in Schleswig-Holstein (Gemeinde- und Kreiswahlgesetz - GKWG) sowie die Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) sind Rechtsgrundlagen für die Kommunalwahl.
Der Kommentar Kommunalwahlrecht Schleswig-Holstein soll insbesondere den mit der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen befassten Wahlleitern sowie den Mitarbeitern auf der kommunalen Ebene eine Hilfestellung und ein Ratgeber für die praktische Anwendung der wahlrechtlichen Vorschriften sein. Aber auch die Parteien und Wählergruppen finden hier entsprechende Hinweise zur Aufstellung ihrer Bewerberinnen und Bewerber sowie zum Wahlvorschlags- und -zulassungsverfahren. Den Nutzerinnen und Nutzern zum einen Überblick über die grundlegenden Prinzipien und Inhalte des Kommunalwahlrechts zu verschaffen, zum anderen die insbesondere aus wahlpraktischer Sicht wesentlichen Regelungen zu erläutern, Zusammenhänge darzustellen und auf besondere „Gefahrenpunkte“ aufmerksam zu machen, ist Sinn und Zweck dieses Werks.
Die Vorschriften des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes und der Gemeinde- und Kreiswahlordnung sind Rechtsgrundlage für Wahlen zu den Gemeinde- und den Kreisvertretungen, für die Vorbereitung und Durchführung der Direktwahl der hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie für die Durchführung von Bürgerentscheiden auf kommunaler Ebene.
Der Autor Hans-Jürgen Thiel ist Oberamtsrat a.D.
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- 217–252 Anhang 217–252
- 253–264 Stichwortverzeichnis 253–264