Zusammenfassung
Gemeinden und Kreise können Insolvenzgläubiger, Massegläubiger aber auch Schuldner in einem Insolvenzverfahren sein.
Sie müssen sich oft als Anfechtungsgegner mit den verschiedensten Problemen der Insolvenzanfechtung und deren rechtlichen Folgen befassen. Zuweilen sind sie sogar veranlasst, selbst einen Insolvenzantrag gegen einen Schuldner der Gemeinde zu stellen und müssen damit rechnen, dass der Schuldner ein ausländisches Unternehmen oder die Niederlassung eines ausländischen Schuldners ist.
Somit müssen sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Kommune mit den Bestimmungen der deutschen Insolvenzordnung, gegebenenfalls auch mit den Vorschriften des Europäischen Insolvenzrechtes zu insolvenztypischen Sachverhalten und Verfahrensabläufen vertraut machen.
Die Darstellung ist eine Handreichung für den kommunalen Praktiker und vermittelt den Kommunen einen Überblick über die Grundzüge des Insolvenzrechts.
Prof. Dr. Jens M. Schmittmann ist Rechtsanwalt und Steuerberater und lehrt an der FOM Fachhochschule für Ökonomie und Management
- 15–27 Einleitung 15–27
- 180–184 9. Vollstreckungsverbot 180–184
- 189–235 Anhang 189–235
- 235–240 Stichwortverzeichnis 235–240