Zusammenfassung
Das Thema „Fundsachen” ist für die meisten Gemeinden eine unliebsame Pflichtaufgabe, welche mit viel Aufwand verbunden ist. Das Fundrecht ist der konkurrierenden Gesetzgebung zuzurechnen.
Durch die Vorschriften des Fundrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch hat der Bund von seinem Gesetzgebungsrecht Gebrauch gemacht. Die Länder haben deshalb nur die Möglichkeit, Regelungen zum (Verwaltungs-) Verfahren zu treffen. Dies ist in allen Bundesländern geschehen und in das Werk eingearbeitet.
Aufgabe dieser Erläuterungen ist, der Praxis das tägliche Geschäft des Fundwesens durch rechtliche Hinweise, Muster und Zusammenfassung der Thematik näher zu bringen und Hilfestellung zu geben. Änderungen des Gesetzgebers mit der Zielrichtung der Rechtsklarheit, das Fundrecht den heutigen Lebensbedingungen und Wirtschaftsverhältnissen anzupassen, sind in diesem Werk berücksichtigt.
Der Titel wurde von Georg Huttner, Oberamtsrat a.D., ehemals Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Eislingen/Fils, begründet und wird von Uwe Schmidt, Hauptamtlicher Dozent beim Hessischen Verwaltungsschulverband, Verwaltungsseminar Kassel, fortgeführt.
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- 52–55 § 971 Finderlohn 52–55
- 86–90 § 984 Schatzfund 86–90
- 91–178 Anhang 91–178
- 148–158 2. Muster 148–158
- 159–172 3. Rechtsprechung 159–172
- 179–190 Stichwortverzeichnis 179–190