Zusammenfassung
Die Beantwortung der Frage, welche Primärnormen als Marktverhaltensregelungen zum Schutz minderjähriger Verbraucher qualifiziert und somit über den Rechtsbruchtatbestand in das Lauterkeitsrecht transformiert wer-den können, bereitet seit jeher Schwierigkeiten. Spätestens seit Inkrafttreten der UGP-Richtlinie wird in der Literatur vermehrt die Ansicht vertreten, dass die Kinder- und Jugendschutzvorschriften keine Schutzfunktion zu Gunsten der minderjährigen Verbraucher und somit keinen Wettbewerbsbezug aufweisen.
In dieser Arbeit wird untersucht, welche Kinder- und Jugendschutzvorschriften in den Anwendungsbereich des Rechtsbruchtatbestandes fallen. Zudem wir erörtert, ob der Anwendbarkeit des § 3a UWG bei Verletzung einer Marktverhaltensregelung zum Schutz Minderjähriger der Anspruch der UGP-Richtlinie auf Vollharmonisierung des verbraucherschutzbezogenen Lauterkeitsrechts entgegensteht.
- 201–206 Literaturverzeichnis 201–206