Zusammenfassung
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ist seit dem 01. Januar 2018 anzuwenden. Es soll einen zivilen Diskurs in sozialen Netzwerken gewährleisten. Bereits im Gesetzgebungsverfahren war es Gegenstand verfassungsrechtlicher und europarechtlicher Kritik. Vor allem wurde durch die Debatte aber sichtbar, dass grundlegende Fragen einer netzwerkgerechten Regulierung teils noch nicht vollständig durchdrungen, teils nicht vollständig beantwortet sind. Davon ausgehend wird zunächst die gegenwärtige rechtliche Einordnung sozialer Netzwerke aufgearbeitet, wobei private und öffentliche Ordnungsmuster aufgezeigt werden. Anschließend wird die Rechtsdurchsetzung bei Hate Speech als besonders für die Meinungsfreiheit kritisches Element der Netzwerkregulierung in den Blick genommen.
Mit Beiträgen von
Roland Broemel, Matthias Cornils, Martin Eifert, Hubertus Gersdorf, Tobias Gostomzyk, Albert Ingold, Karl-Heinz Ladeur, Marc Liesching, Jörn Lüdemann, Ralf Müller-Terpitz, Dan Wielsch.
- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 45–60 Soziale Netzwerke als Gegenstand des geltenden Rechts. Eine rechtssystematische Einordnung 45–60
- 109–124 Grundrechtsträgerschaft für soziale Netzwerke? Der Anwendungsbereich des Art. 19 Abs. 3 GG 109–124
- 217–235 Behördliche Kontrolle sozialer Netzwerke: Netzkommunikation und das Gebot der Staatsferne 217–235