Zusammenfassung
Der ‚Cyberkrieg’ ist ein hoch brisantes Thema im sicherheitspolitischen Diskurs. Bisher hat sich kein Zwischenfall zugetragen, der durch die Staatengemeinschaft als bewaffneter Konflikt im rechtlichen Sinne anerkannt und ausschließlich mit Cyberangriffen geführt wurde. Und auch wenn ein solcher Cyberkrieg im engeren Sinne zurzeit als unwahrscheinlich gehandelt wird, haben die Staaten das Potenzial und die Gefahr des Einsatzes von Mitteln und Methoden der Cyberkriegsführung erkannt.
Die Arbeit zeigt, dass gegenwärtige Computernetzwerkoperationen selten als völkerrechtliche Gewaltanwendung zu qualifizieren sind, die einen internationalen bewaffneten Konflikt auslösen. Zudem wird herausgearbeitet, inwiefern die kampfführungsrechtlichen Vorgaben, die vor dem Hintergrund des Einsatzes konventioneller Waffengewalt entstanden sind, auch im Bereich der Cyberkriegsführung Schutz garantieren können.
Schlagworte
Cyberangriff Tallinn-Handbuch Computernetzwerk Kampfführungsrecht Cyber warfare Cyberkrieg cyber attacks Recht der bewaffneten Konflikte völkerrechtliches Gewaltverbot- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 227–236 Fazit 227–236
- 237–253 Literaturverzeichnis 237–253
- 259–265 Dokumentenverzeichnis 259–265
7 Treffer gefunden
- „... spricht die Zielsetzung des Rechts der bewaffneten Konflikte gegen den instrument-based approach. Denn ...” „... Recht des internationalen bewaffneten Konflikts sogar ganz unabhängig von der Intensität der bewaffneten ...” „... nachgelagerte Entstehung von „Cyberwaffen“ der Anwendbarkeit des Rechts der internationalen bewaffneten ...”
- „... Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist das Recht des internationalen bewaffneten Konflikts. Ihr Fokus liegt ...” „... Das Recht der bewaffneten Konflikte oder Konfliktsvölkerrecht stellt ein besonderes Teilgebiet des ...” „... Konflikte, beschränkt. Hierbei ist zu beachten, dass das Recht der bewaffneten Konflikte als „Recht im ...”
- „... eine effektive Kriegsführung dennoch möglich bleiben soll. Das Recht der bewaffneten Konflikte hat ...” „... ausgerichteten Rechts der bewaffneten Konflikte, ____________________ 8 Gill, in: Tsagourias/Buchan, S. 369f ...” „... Fragestellungen bezüglich der Übertragung der Regelungen des Rechts der bewaffneten Konflikte auf die ...”
- „... . Computernetzwerkoperationen als bewaffneter Konflikt 63 I. Der Anwendungsbereich des Kampfführungsrechts 63 II ...” „... . Computernetzwerkoperation als internationaler bewaffneter Konflikt 66 1. Der Begriff der Gewaltanwendung 66 a ...” „... 2018. Gedruckt in Deutschland. Alle Rechte, auch die des Nachdrucks von Auszügen, der fotomechanischen ...”
- „... ausschließlich der Zivilbevölkerung dienen, sind mit der Zielsetzung des Rechts der bewaffneten Konflikte ...” „... Hintergrund stellt sich die Frage, ob der Begriff des Angriffs mit dem des bewaffneten Konflikts ...” „... bewaffneten Konflikts, die bestimmten Vorgaben unterliegen, um den Schutz der an den Kampfhandlungen nicht ...”
- „... oder eine Situation suggeriert wird, die nach dem Recht der bewaffneten Konflikte die Gewährung ...” „... verfolgt den Zweck, der Ausweitung und Eskalation des bewaffneten Konflikts vorzubeugen und sieht hierfür ...” „... missbrauchen) unterscheidet das Verbot der Heimtücke von der im bewaffneten Konflikt zulässigen Kriegslist.944 ...”
- „... . Ipsen, Knut, Bewaffneter Konflikt und Neutralität, in: Ipsen, Knut (Hrsg.), Völkerrecht, 6. Aufl ...” „... – Aktuelle Herausforderungen des Rechts der militärischen Besetzung, Baden-Baden 2008 (zitiert als ...” „... bewaffneter Konflikte, Baden-Baden 2013 (zitiert als: Thümmel). Tikk, Eneken/Kaska, Kadri/Vihul, Liis ...”