Vergleich und Verzicht im aktienrechtlichen Organhaftungsrecht aus der Perspektive des Aufsichtsrats
Zusammenfassung
Aufsichtsräte deutscher Aktiengesellschaften beschäftigen sich zunehmend mit der Inanspruchnahme pflichtwidrig handelnder Vorstandsmitglieder. Die Organhaftung ist dadurch zu einem Dauerbrenner des deutschen Kapitalgesellschaftsrechts avanciert. Statt einer gerichtlichen Geltendmachung wählen viele Aktiengesellschaften aber das Mittel eines außergerichtlichen Vergleichs. Diese Praxis spiegelt sich im Schrifttum nur begrenzt wider. Vergleich und Verzicht, die das Aktiengesetz in § 93 Abs. 4 Satz 3 behandelt, sind bislang nur bruchstückhaft ausgeleuchtet worden. Diese Lücke versucht die vorliegende Dissertation zu schließen. Sie untersucht die Voraussetzungen und die Anwendbarkeit des § 93 Abs. 4 Satz 3 AktG, die Wirkung von Vergleich und Verzicht auf Gläubiger und Gesamtschuldner sowie die Pflichten, den Sorgfaltsmaßstab und das Haftungsrisiko des Aufsichtsrats beim Abschluss eines Vergleichs oder der Erklärung eines Verzichts.
- 25–30 A. Einleitung 25–30
- 389–414 G. Literaturverzeichnis 389–414