Zusammenfassung
Die Autorin untersucht das Haftungsrisiko, dem der Sanierungsberater aufgrund seiner Tätigkeit ausgesetzt ist, und zwar gegenüber dem beratene Unternehmen sowie dessen Gläubigern, Gesellschaftern und Geschäftsführern. Zunächst wird dem Berater aufgezeigt, welche inhaltlichen Anforderungen die Rechtsprechung an ein Sanierungskonzept stellt und ob der IDW S 6 diese Anforderungen ausreichend umsetzt. Darauf aufbauend werden vertragliche, vertragsähnliche und deliktische Haftungsansprüche untersucht, die vor Insolvenzeröffnung gegen den Berater entstehen, wobei auch die Möglichkeiten des Beraters zur Beschränkungen seiner Haftung begutachtet werden. Abschließend geht die Autorin auf die Haftungsgefahren des Beraters ein, die erst mit der Insolvenzeröffnung entstehen, namentlich die Ansprüche aus Insolvenzanfechtung.