Zusammenfassung
Seit 1956 in Baden-Württemberg erstmals Bürgerbegehren eingeführt wurden, kam es in Stuttgart zu 17 Anwendungsfällen von Bürgerbegehren bzw. Bürgerentscheid.
Die Themen waren dabei so vielfältig wie die Diskussionen im Gemeinderat: Sie reichen von Verkehrsprojekten über das Stadion, die Schließung einer Kinderklinik und die Erklärung Stuttgarts zum „Atomwaffenfreien Bezirk“ bis hin zur (Re-)Kommunalisierung der Energie- und Wasserversorgung, zu „Stuttgart 21“, der Erhöhung des Stammkapitals bei der LBBW und der „Autofreien Innenstadt“.
Ebenso vielfältig wie die Themen waren die Initiatoren: Sie reichten von Parteien und Interessenverbänden bis hin zu Bürgerinitiativen und Aktionsbündnissen. Teilweise waren es einfache Bürger, teilweise aber auch Kommunalpolitiker, die zum Mittel des Bürgerbegehrens griffen.
Nun haben Studierende der Hochschule Esslingen unter Anleitung von Professor Christopher Schmidt dieses spannende Kapitel Stuttgarter Geschichte unter die Lupe genommen.
Mit Beiträgen von
Christopher A. Schmidt (Hrsg.), Carsten Beneke, Sven Claussen, Judith Häring, Paulina Miliczek, Birgit Jutta Schmid, Christina Wegener und Gesine Thiessen.
- 17–18 1. Einleitung 17–18
- 133–144 Literaturverzeichnis 133–144