Zusammenfassung
Die Analyse von Rechtsnatur und Geltung des Deutschen Corporate Governance Kodex dient der Klärung der Frage, unter welchen Voraussetzungen Gerichte die Kodex-Bestimmungen als „Soft Law“ anwenden dürfen, obwohl es sich hierbei nicht um Rechtsnormen im tradierten Sinne handelt.
Zunächst wird der Frage nachgegangen, ob die rechtliche Geltung des DCGK bejaht werden kann, obwohl es sich beim Kodex nicht um eine Rechtsnorm handelt. Dies ist zu verneinen. Soziale Geltung und rechtsethische Rechtfertigung sind hingegen grds. zu bejahen. Es werden konkrete rechtspolitische Forderungen zur Behebung des festgestellten partiellen Demokratiedefizits gestellt. Zugleich wird die Heranziehung der unmittelbaren Drittwirkung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung bzgl. der Kodex-Bestimmungen, die die Offenlegung von Daten empfehlen, gefordert. Schließlich sollten Gerichte die Kodex-Bestimmungen als Soft Law bei der Konkretisierung von Rechtsbegriffen heranziehen dürfen.
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- 32–140 A. Rechtsnatur 32–140
- 141–519 B. Geltung 141–519
- 617–656 Literatur 617–656