Die Pflicht zur Prüfung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers
Entstehung und Entwicklung im europäischen und deutschen Recht
Zusammenfassung
Die Prüfung der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers bei der Kreditvergabe wurde als zivilrechtliche Pflicht der kreditgebenden Institute zum ersten Mal im Nachhall der Finanzkrise durch die Verbraucherkreditrichtlinie eingeführt und hat sich seitdem als ein der strittigsten Diskussionspunkte bei der Reform des Verbraucherkredits erwiesen. Die Verf. ordnet die Pflicht als rechtspolitische Maßnahme zur Überschuldungsprävention in die Konzeption der verantwortungsvollen Kreditvergabe ein und skizziert ihre Entwicklung im Rahmen sowohl des europäischen als auch des deutschen Rechts von ihrer Erscheinung bis hin zu den jüngsten Änderungen, die die Wohnimmobilienkreditrichtlinie und das Gesetz zu deren Umsetzung im Jahre 2016 herbeigeführt haben. Besonderes Augenmerk wird auf die kontrovers diskutierte Rechtsfolgenfrage gerichtet, vor allem darauf, ob die zu verhängenden Sanktionen bei unterlassener Prüfung das Ziel und Zweck der Regelung zu verwirklichen vermögen und somit als effektiv zu bewerten sind.