Der effet utile und das Kartellzivilrecht
Die Vorgaben des Unionsrechts bei der Ausgestaltung der Zivilrechtsfolgen des Art. 101 AEUV
Zusammenfassung
Die Arbeit zeigt die Bedeutung des effet utile im Bereich der Kartellzivilrechtsfolgen auf und überträgt die Effektivitätserwägungen des EuGH vom Schadensersatz auf andere Zivilrechtsfolgen. Dabei wird die Rechtsprechung des EuGH zum Kartellschadensersatz zugrunde gelegt und es werden hieraus zunächst Kriterien entwickelt, mithilfe derer der effet utile für das Kartellzivilrecht handhabbar gemacht werden kann. Im Anschluss überträgt die Autorin diese Kriterien auf Bereiche, zu denen noch keine Entscheidungen des EuGH vorliegen. So setzt sie sich mit der Schadensersatzrichtlinie auseinander und beschäftigt sich mit einem unionsrechtlichen Kartellbereicherungsanspruch und dessen möglicher Ausgestaltung im deutschen Recht.
Die Autorin war zunächst als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht der Philipps-Universität Marburg tätig und arbeitet nun im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Berlin.
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- 17–22 § 1 Einführung 17–22
- 273–308 Literaturverzeichnis 273–308