Zusammenfassung
Eingriffe in das Recht des Urhebers können in unterschiedlichster Art und Weise geschehen. Während die Nutzung eines Werkes in identischer oder nahezu identischer Form als Vervielfältigung zu qualifizieren ist, liegt bei einer weitergehenden Änderung eine Bearbeitung oder andere Umgestaltung vor. Entfernt sich das neue Werk hingegen so weit vom Original, dass dieses geradezu zum „Verblassen“ gebracht wird, so stellt dies eine freie Benutzung dar, die der Urheber nicht mehr untersagen kann.
Diesen urheberrechtlichen Nutzungsformen und deren Abgrenzung voneinander widmet sich die Autorin in ihrem Werk. Dargestellt werden zum einen die aktuelle Gesetzeslage sowie die dazu vorhandene Rechtsprechung und Literatur. Zum anderen wird den Fragen nachgegangen, ob die derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen geeignet und erforderlich sind, um den Interessenkonflikt zwischen Urhebern und Nutzern zu lösen, und ob sie mit den Vorgaben des Unionsrechts in Einklang stehen.
- 19–24 Einleitung 19–24
- 293–310 Literaturverzeichnis 293–310
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- „... Die Einordnung in die Kategorien Vervielfältigung, Bearbeitung und freie Benutzung Aufbauend auf ...” „... Einordnung abwandelnder Nutzungen in die Kategorien der Vervielfältigung, der unfreien Bearbeitung und der ...” „... .). Sodann soll die praktische Bedeutung, die der Unterscheidung zwischen Vervielfältigung, Bearbeitung und ...”
- „... EntstehungsgeschichteI. 43 Systematische Einordnung und Zweck der NormII. 45 Der Begriff der VervielfältigungIII. 46 ...” „... Recht2. 52 Einzelne Beispiele3. 53 Vorübergehende Vervielfältigungshandlungena) 53 Vervielfältigungen ...” „... Die urheberrechtliche Drittnutzung zwischen Vervielfältigung, Bearbeitung und freier Benutzung ...”
- „... Vervielfältigungsrecht das ausschließliche Recht, die Vervielfältigung zu erlauben, gleichviel, auf welche Art und in ...” „... digitales Werkstück als Vervielfältigungsvorlage dient.126 Zudem ist das Vorliegen einer Vervielfältigung ...” „... Vervielfältigungsrecht nicht das Recht zur Vervielfältigung des Werkes meint, sondern vielmehr die Herstellung von ...”
- „... urheberrechtlich geschützten Werkes in die Kategorien der Vervielfältigung, der Bearbeitung oder der freien ...” „... Vervielfältigungs- und Bearbeitungsrecht durch Art. 2 Info-RL bereits vollumfänglich harmonisiert sind, spielt das ...” „... qualifizieren und es sind die Vorgaben des Unionsrechts zu beachten. Der Begriff der Vervielfältigung ist ...”
- „... vorzusehen. Eine Grenze des Vervielfältigungsrechts ist zudem in der Begriffsbestimmung der Vervielfältigung ...” „... der Abgrenzung zwischen Vervielfältigung, Bearbeitung und freier Benutzung gleichgesetzt. Dass das ...” „... lediglich für das Recht der Vervielfältigung. Nach wohl überwiegender Meinung erfasst der unionsrechtliche ...”
- „... : Vorübergehende Vervielfältigungen und deren Freistellung zur Ermöglichung einer rechtmäßigen Werknutzung im ...” „... , FS Fezer) Loschelder, Michael: Vervielfältigung oder Bearbeitung? Zum Verhältnis des § 16 UrhG zu ...” „... Urheberrechts?, GRUR 2015, 1145-1151 Stieper, Malte: Das System der privaten Vervielfältigung ...”
- „... der übernommenen Elemente kann die Übernahme als Vervielfältigung, als unfreie Bearbeitung oder als ...” „... eine Vervielfältigung, eine unfreie Bearbeitung oder eine freie Benutzung vorliegt, wird und soll im ...” „... zwischen Vervielfältigung, unfreier Bearbeitung und freier Benutzung soll sich diese Arbeit deshalb unter ...”
- „... Gedankengutes unter moralischen Aspekten betrachtet. Vervielfältigung – Bearbeitung – Freie Benutzung In ...” „... der Veränderung der benutzten Vorlage kann eine Vervielfältigung i.S.d. § 16 UrhG, eine Bearbeitung ...” „... der Vervielfältigung wird das fremde Werk in identischer oder nahezu identischer Weise übernommen.49 ...”