Zum Erkenntnisziel der Rechtstheorie
Philosophische Grundlagen multidisziplinärer Rechtswissenschaft
Zusammenfassung
Rechtstheorie wird oft als analytische Nebendisziplin der Rechtsphilosophie beschrieben. Die aktuelle Rechtstheorie hat sich von diesem historisch begründeten Ausgangspunkt jedoch gelöst und bedarf daher der wissenschaftstheoretischen Neuverortung. Marietta Auer argumentiert, dass die aktuelle Rechtstheorie als fachübergreifende Ressource multidisziplinärer Erneuerung der Rechtswissenschaft anhand geistes-, sozial- und naturwissenschaftlicher Methoden und Erkenntnisse fungiert, die weit über die analytische Rechtsphilosophie hinausweisen, aber dennoch auf philosophische Grundlagen angewiesen bleiben. Rechtstheorie lässt sich daher als philosophische Theorie multidisziplinärer Rechtswissenschaft definieren. Marietta Auer lehrt Bürgerliches Recht und Rechtsphilosophie in Gießen. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Bereich der Ideengeschichte des Privatrechts, der interdisziplinären Privatrechtstheorie, des Europäischen Privatrechts sowie der vergleichenden Privatrechtsdogmatik.
Schlagworte
Philosophie Wissenschaftstheorie Rechtswissenschaft Rechtsphilosophie Rechtstheorie Erkenntnisziel Grundlagen des Rechts- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 43–56 IV. Rechtstheorie als philosophische Theorie einer multidisziplinären Rechtswissenschaft 43–56
- 57–72 V. Einzelfragen 57–72
- 73–74 VI. Ergebnisse 73–74
- 75–76 Biographie 75–76