Pay-for-Delay-Vereinbarungen im transatlantischen Vergleich
Die kartellrechtliche Beurteilung von Patent-Vergleichsvereinbarungen in der Pharmabranche anhand von Art. 101 AEUV und Sec. 1 Sherman Act
Zusammenfassung
Bei der Frage bezüglich des Markteintritts eines Generikums ist der Zeitpunkt zwischen Original- und Generikaherstellern häufig strittig, da dem Markteintritt Patente des Originalpräparats entgegenstehen. In diesem Konflikt wurden nicht selten Vergleiche geschlossen, die einen Vermögenstransfer des Originalherstellers an den Generikahersteller enthielten. Im Gegenzug versicherte der Generikahersteller einen verspäteten Markteintritt. Diese Vergleiche nennt man Pay-for-Delay-Vereinbarungen.
Die Arbeit untersucht die Vereinbarkeit dieser Vergleiche mit dem europäischen Kartellrecht. Ausgangspunkt ist dabei die Rechtsprechung in den USA, die eine weit längere Historie aufzuweisen hat, als das innerhalb der EU seit der ersten Kommissionsentscheidung im Jahr 2013 der Fall ist. Diese kurze Zeitspanne hat Wesentliches bisher offen gelassen. So ist etwa eine klare Abgrenzung zwischen rechtmäßigem Vergleich und wettbewerbsbeschränkender Pay-for-Delay-Vereinbarung noch nicht erfolgt.
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- „... Regelung des § 130 b SGB V: Köhler, Das gebrochene Preismo‐ nopol der Pharmaindustrie, S. 111 ff. 180 ...” „... /pharmaindustrie/pharmaindustrie-umsatz/. 13 Eine Übersicht der wichtigsten und größten Fusionen in der Pharmabranche der Jahre 1995 bis ...” „... US-amerikanische Generikahersteller Watson, der im Jahr 2012 das schweizerische Generika-Unternehmen Actavis ...”
- „... Köhler, Andrea, Das gebrochene Preismonopol der Pharmaindustrie, Baden-Baden: Nomos, 1. Auflage, 2013 ...” „... Ettel, Anja/Gatermann, Michael/ter Haseborg, Volker, Die Allianz der Milliardäre, in: BILANZ, Das ...” „... . Grabitz, Eberhard/Hilf, Meinhard/Nettesheim, Martin, Das Recht der Europäischen Union – Kommentar, München ...”