Übertragung von Immobilienrechten im internationalen Vergleich
Conference on real property law and land register
Zusammenfassung
Die Übertragung von Land setzt juristische Strukturen von hoher Abstraktion voraus. Der rechtsvergleichende Blick dieser Beiträge einer internationalen Tagung in Bonn zeigt die erheblichen Unterschiede. Spezialisten dieser Materie können Juristen sein, sind es jedoch nicht überall. Register für Grundstücke sind zwar seit der Antike bekannt, wurden aber bis zur Gegenwart nicht überall umgesetzt. Sogar die Erwartungen an ein Register unterscheiden sich: In Österreich wird es als Mittel umfassender staatlicher Kontrolle und Rechtsgewährleistung geschätzt, in England dagegen als Mittel angesehen, Einmischungen des Staates auszuschließen. Durch solche kulturellen Unterschiede fällt sogar der Zugang zu den Registern ganz verschieden aus: Estland überrascht mit einem umfassenden Zugang via Internet, so dass sich jeder über die finanziellen Verhältnisse anderer informieren kann. Der Überblick über die Regelungen in verschiedenen, meist europäischen Staaten führt zur Einsicht, wie wenig Einheitlichkeit selbst in den Grundlagen gegeben ist. Es herrschen meist unangefochten alte, heterogene Traditionen, die eine Fülle von funktionierenden Modellen liefern.
Mit Beiträgen von
Mathias Schmoeckel, Geschäftsführender Director des Rheinischen Instituts für Notarrecht | Vincent Nossek, Rheinisches Institut für Notarrecht, Universität Bonn | Dirk Heirbaut, Institut für Rechtsgeschichte, Universität Gent | Peter Sparkes, Professur Property Law, Universität Southamton | Mark Jordan, Universität Southampton | Arzu Oguz, Abteilung Rechtsvergleichung, Universität Ankara | Gerald Kohl, Institut für Rechts- und Verfassungsgeschichte, Universität Wien | Laurent Pfister, Institut für Rechtsgeschichte, Panthéon-Assas Universität Paris | Heikki Pihlajamäki, Institut für vergleichende Rechtsgeschichte, Universität Helsinki | Marju Luts-Sootak, Institut für vergleichende Rechtsgeschichte, Universität Tartu | Priit Kama, Justizministerium, Tallinn | Federico Roggero, Institut für mittelalterliche und moderne Rechtsgeschichte, Universität Teramo
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- 9–10 Preface 9–10
- 287–287 Authors 287–287