Zusammenfassung
Der Allgemeine Teil des BGB ist das Eingangstor zum ganzen Zivilrecht. Aber viele Erstsemester haben den Eindruck, dass dieses Tor nicht offen steht, sondern mehrfach verriegelt ist. Das liegt an dem hohen Abstraktionsgrad, den die allgemeinen Vorschriften notwendigerweise haben. Das Lehrbuch von Hirsch ist geeignet, dem Allgemeinen Teil seine Schrecken zu nehmen. Denn es beherzigt den Grundsatz: „Regeln lernt man am besten anhand von Beispielen“. Deshalb beginnt jeder Abschnitt mit einem aktuellen Fall, der ausführlich im Gutachtenstil gelöst wird. Insgesamt gibt es 52 solcher Einleitungsfälle.Auch in der jeweils anschließenden Lerneinheit bietet das Buch viele kurze Fälle, die der neueren Rechtsprechung entnommen sind. So haben die Leser(innen) eine lebendige Anschauung davon, welche Bedeutung eine Vorschrift in der Praxis hat, und verstehen die Absicht des Gesetzgebers. Hirsch erklärt alle Probleme in einer wissenschaftlich korrekten, aber leicht verständlichen Sprache und gliedert den Text sehr übersichtlich. Mit diesem Buch kann sogar der Allgemeine Teil des BGB richtig Spaß machen.
Schlagworte
Bürgerliches Gesetzbuch Allgemeiner Teil Rechtsgeschäftslehre Vertrag Stellvertretung Willenserklärung Verjährung Rechtsfähigkeit Vertragsschluss Rechtsgeschäft Geschäftsfähigkeit Auflösende Bedingung Aufschiebende Bedingung Willensmangel Inhaltsirrtum Erklärungsirrtum Vollmacht VertretungKeywords
German Civil Code general part statute of limitation contract declaration of intent doctrine on legal transactions legal transaction proxy representation absence of consent conclusion of contract condition precedent condition subsequent error as to content or meaning error in the utterance legal capacity power of attorney- 419–428 Sachregister 419–428