Zusammenfassung
Suchmaschinen wie Google sind im Internet unentbehrlich. Ihre Anbieter sind jedoch Haftungsrisiken ausgesetzt, wie die Entscheidungen des EuGH zum „Recht auf Vergessenwerden“ und des BGH zur „Autocomplete“-Funktion zeigen.
Der Autor untersucht zunächst die verfassungsrechtlichen Gewährleistungen mit dem Ergebnis, dass der Betrieb von Suchmaschinen durch den Schutzbereich der Rundfunkfreiheit erfasst ist. Anschließend wird der Frage nachgegangen, wie Suchmaschinen zur Meinungsbildung beitragen und durch die bisherigen Bestimmungen zur Ausgestaltung der Rundfunkordnung erfasst werden oder in Zukunft erfasst werden könnten. Sind inhaltliche Vorgaben für Suchmaschinen zulässig? Müssen Suchmaschinen neutral sein?
In einem weiteren Schritt wird die zivilrechtliche Haftung für Suchergebnisse (Links, Snippets, Suchvorschläge) erörtert, insbesondere die Störerhaftung. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Einfluss der Rundfunkfreiheit, die eine zu strikte Haftung verbieten könnte.
- 393–420 Literaturverzeichnis 393–420