Der Europäische Betriebsrat und das comité d'entreprise européen
Eine rechtsvergleichende Arbeit zu den Rechten der internationalen Arbeitnehmervertreter in Deutschland und Frankreich
Zusammenfassung
Das nationale Betriebsverfassungsrecht folgt traditionell dem Territorialitätsprinzip. Dies bedeutet, dass die Rechte der Arbeitnehmervertreter an den Grenzen des jeweiligen Landes enden. Um zu erreichen, dass in Zeiten fortgeschrittener Globalisierung Belegschaften außerhalb des Landes, in dem die Konzern- oder Unternehmensspitze ihren Sitz hat, an der Mitbestimmung teilhaben können, wurde 1994 in der EU das Institut des Europäischen Betriebsrats geschaffen. Dieser ist im Fall länderübergreifender Angelegenheiten zu beteiligen.
Diese Untersuchung beleuchtet die Umsetzung der Richtlinien 94/45/EG und 2009/38/EG in Deutschland und Frankreich. Neben den Unterschieden der Umsetzungsgesetze stehen insbesondere die divergierende Rechtsprechung der deutschen und französischen Gerichte sowie die Rechtsprechung des EuGH im Zentrum der Analyse. Ein weiterer Fokus liegt auf den Erfahrungen, die in der praktischen Anwendung des deutschen Umsetzungsgesetzes bereits gesammelt wurden.
- 21–23 A. Einleitung 21–23
- 272–273 J. Aktuelle Entwicklung 272–273
- 274–278 K. Gesamtergebnis 274–278
- 279–292 Literaturverzeichnis 279–292