Menschenwürde in der angloamerikanischen Rechtsphilosophie
Ein Vergleich zur kontinentaleuropäischen Begriffsbildung
Zusammenfassung
Es ist eine weithin akzeptierte Behauptung, dass der Begriff der Menschenwürde dem angelsächsischen Denken, sowohl in der Philosophie als auch im Recht, fremd sei. Wie Philipp Gisbertz jedoch zeigt, lässt sich diese Behauptung nicht halten. Vielmehr ergibt sich bei seiner detaillierten Analyse der kontinentaleuropäischen sowie der angloamerikanischen Geschichte des Begriffs ein komplexeres Bild: ein Wechselspiel von geteilten Begriffsinhalten und geistesgeschichtlichen Gründen für eine stärkere Skepsis im angelsächsischen Raum. Religion, Philosophie, Geschichte – nur in einer breit angelegten Untersuchung lassen sich die Ursachen für die Skepsis gegenüber der Menschenwürde im angelsächsischen Denken erklären. Und nur ein vertiefender Blick in die Philosophie, stets im Kontext der Geistesgeschichte und des Verfassungsrechts, kann die lebhafte Diskussion über den Begriff der Menschenwürde in ebendiesem aufzeigen und begreiflich machen.
- 15–20 1 Einleitung 15–20
- 365–370 6 Fazit 365–370
- 371–408 Literaturverzeichnis 371–408