Zusammenfassung
Die objektive Rechtsordnung haben Sie bereits studiert. Doch Juristen arbeiten mit Menschen, und menschliches Verhalten folgt einem anderen Satz Regeln: denen der Psychologie. Dieses Werk vermittelt Ihnen sichere Kenntnis jener sozialer Einflüsse, Urteilsheuristiken und statistischer Fehlschlüsse, die unser aller tägliches Denken und Handeln bestimmen. Ob im Kontakt mit Fachkollegen, Verfahrensparteien oder Zeugen, die empirische Experimentalforschung zeigt Ihnen systematisch auf, mit welchen psychologischen Phänomenen Sie in allen typisch juristischen Berufssituationen rechnen können, um Kunstfehler zu vermeiden, sich nicht selbst mental ein Beinchen zu stellen und Ihr Handwerkszeug zugunsten aller Beteiligter erheblich zu schärfen.Das in Forschung und Praxis erfahrene Expertenteam Mohnert/Effer-Uhe vereint die Fachrichtungen Psychologie und Rechtswissenschaften in diesem einzigartigen Lehrbuch speziell für die Bedürfnisse der juristischen Fakultät und Berufstätigkeit.
Schlagworte
Psychologie Rechtsordnung Rechtspsychologie Urteilsheuristik Beweiswürdigung Psychologie für Juristen empirische Rechtsforschung Handwerkszeug soziale Einflüsse statistische FehlschlüsseKeywords
judgement heuristics legal psychology social influences statistical fallacies tools- 136–142 § 6 Motivation 136–142
- 143–149 § 7 Attribution 143–149
- 157–160 § 9 Aggression 157–160
- 173–182 § 13 Verhandeln 173–182
- 183–185 § 14 Moralische Urteile 183–185
- 186–190 § 15 Freier Wille 186–190
- 193–210 Literaturverzeichnis 193–210
- 211–213 Stichwortverzeichnis 211–213
4 Treffer gefunden
- „... Störungen auf (Komorbidität), z. B. Depressio-nen oder Alkoholabhängigkeit.973Voraussetzung für eine ...” „... allgemeinen Störung in der Emotionsverarbeitung geführt haben.980 Bei Frauen sindposttraumatische ...”
- „... Beharren auf DiagnosenDie Entscheidung, ob jemandem eine psychische Störung attestiert wird, beruht ...”
- „... Persönlichkeits-störungen wie z. B. dem Borderline-Syndrom. Außerdem sind keineswegs immer be-sonders schwerwiegende Gründe ...” „... aussagetüchtig sind, könnenpsychopathologische Auffälligkeiten und psychische Störungen dazu führen, dass ...” „... auch Störungen durch Dritte.518 Komplikationsschilderungen haben ho-hen Beweiswert, da es für Lügner ...”
- „... (krankhafteseelische Störung, tiefgreifende Bewusstseinsstörung, Schwachsinn oder andere schwe-re seelische Abartigkeit ...”