Wissenszurechnung und Wissensverantwortung bei juristischen Personen
Mit rechtsvergleichenden Hinweisen zum koreanischen Recht
Zusammenfassung
Die Arbeit behandelt die Frage der Wissenszurechnung bei juristischen Personen mit rechtsvergleichenden Hinweisen zum koreanischen Recht.
Ausgangspunkt der Untersuchung bildet die Frage, was als Wissen einer natürlichen, für die juristische Person handelnden Person anzusehen ist. Sodann werden § 166 BGB sowie § 116 KZGB als Wissenszurechnungsgrundlage betrachtet und ihre Grenzen aufgezeigt. Zudem geht der Autor auf den Ausschluss der Wissenszurechnung aufgrund fehlender Schutzwürdigkeit des unredlichen Dritten ein. Hier wird vor allem die Frage erörtert, ob und inwieweit die Grundsätze zum Missbrauch der Vollmacht auf Fälle des missbräuchlichen Ausnutzens der Wissenszurechnung entsprechend anzuwenden sind. Schließlich wird in dieser Arbeit untersucht, welchen rechtlichen Charakter die vom BGH herangezogene Pflicht zur ordnungsgemäßen Wissensorganisation hat und welche konkreten Inhalte die wissensbezogene Organisationspflicht haben muss.
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- 19–27 A. Einleitung 19–27
- 275–282 F. Resümee 275–282
- 283–298 Literaturverzeichnis 283–298