Das Bundesverfassungsgericht und die Erbschaftsteuer
Abkehr von einer verfassungsrechtlichen Sonderdogmatik im Erbschaftsteuerrecht?
Zusammenfassung
Bereits zum dritten Mal erklärte das BVerfG mit Urteil vom 17.12.2014 das Erbschaftsteuerrecht für verfassungswidrig. Während es gerade in seiner Entscheidung von 2006 eine Sonderdogmatik zur Prüfung von Art. 3 Abs. 1 GG anhand des Kriteriums der Folgerichtigkeit angedeutet hatte, wendet es sich nun von dieser Dogmatik ab und prüft die Verfassungsmäßigkeit der Privilegierungen für Unternehmensübergänge anhand des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Diesen Wandel stellt der Autor mittels einer Analyse des Urteils von 2014 dar. Daneben geht er der Frage nach, ob eine Regelung der Erbschaftsteuer durch die Länder – wie gelegentlich diskutiert – überhaupt eine verfassungsrechtlich zulässige Alternative zur Bundesgesetzgebung wäre. Den im Sondervotum zum Urteil von 2014 postulierten Zusammenhang zwischen dem Sozialstaatsprinzip und der Erbschaftsteuer widerlegt der Autor. Zuletzt wendet der Autor die von ihm gefundenen verfassungsrechtlichen Maßstäbe auf die Neuregelung der Erbschaftsteuer an.
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- 21–23 Einleitung 21–23
- 212–212 Schlussüberlegung 212–212
- 213–240 Anhang 213–240
- 241–256 Literaturverzeichnis 241–256