Zusammenfassung
„Warum darf der Staat strafen?“ Dies ist die Ausgangsfrage jeder ernsthaften Auseinandersetzung mit dem Strafrecht. Der Verfasser beantwortet sie in einem weiten gedanklichen Bogen. Im Anschluss an die Tradition republikanischen Freiheitsdenkens begreift er strafwürdiges Unrecht als Verletzung der Pflicht, an der Aufrechterhaltung des Rechtszustandes mitzuwirken. In ihrer Bestrafungspraxis demonstriert die Rechtsgemeinschaft demgegenüber auf Kosten des Täters die Unauflöslichkeit des Zusammenhangs von Pflichterfüllung und Freiheitsgenuss. Kein Strafrechtsanwender kann sich seiner Mitverantwortung für die damit verbundenen Härten entziehen. Er muss sich vielmehr darum bemühen, seine beruflichen Tätigkeit und seine persönliche Integrität in ein ausbalanciertes Verhältnis zueinander zu setzen. In seiner Verknüpfung philosophischer und verbrechenstheoretischer Gedankengänge bildet der Text die Summe der langjährigen Auseinandersetzung des Verfassers mit Grundproblemen des Strafrechts.
Schlagworte
Methodenlehre Identität Strafe Unrecht Verbrechen Normbestätigung Identitätsbalance Handlung- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 7–28 I. Handeln 7–28
- 29–46 II. Unrechttun 29–46
- 47–58 III. Strafen 47–58
- 71–82 V. Integrieren 71–82