Kassenärztliche Vereinigungen als öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB-Vergaberechts?
Ein Beitrag zur Auslegung des Begriffs des öffentlichen Auftraggebers im Licht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
Zusammenfassung
Schon 2009 hat der EuGH die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland als öffentliche Auftraggeber im EU-vergaberechtlichen Sinn eingestuft. Sie sind damit bei Auftrags- und Konzessionsvergaben über dem sog. Schwellenwert an das – europarechtliche Vorgaben umsetzende – GWB-Vergaberecht gebunden.
Demgegenüber hat der EuGH im Jahr 2013 berufsständischen Einrichtungen wie Ärztekammern die Eigenschaft als öffentlicher Auftraggeber abgesprochen. Sie fallen demnach nicht in den Anwendungsbereich des GWB-Vergaberechts, sind bei ihren Beschaffungen also regelmäßig „nur“ den für sie geltenden haushaltsrechtlichen Vorgaben unterworfen.
Im Licht der beiden angesprochenen EuGH-Urteile beschäftigt sich die Arbeit mit der Auftraggebereigenschaft Kassenärztlicher Vereinigungen, die angesichts ihrer gesundheitssystemischen Stellung Gemeinsamkeiten sowohl mit gesetzlichen Krankenkassen als auch mit Ärztekammern aufweisen.