Die Anwendbarkeit und Durchsetzbarkeit der Unionsgrundrechte bei militärischen Operationen der Europäischen Union
Eine Untersuchung am Beispiel des EU-NAVFOR Somalia Einsatzes der EU (ATALANTA)
Zusammenfassung
Die EU ist weltweit in zahlreiche zivile und militärische Missionen involviert. Zumindest seitdem die Grundrechte-Charta der EU (GRC) Rechtsverbindlichkeit erlangt hat, stellt sich die Frage, wer insbesondere bei militärischen Operationen für die Einhaltung von Menschenrechten verantwortlich ist und wie diese Verantwortlichkeit durchgesetzt werden kann. Diese äußerst komplexe Fragestellung, die sowohl völkerrechtliche als auch unionsrechtliche Aspekte betrifft, wird in allen ihren Verästelungen erörtert: die Grundrechtsbindung der EU und ihrer Mitgliedstaaten im Rahmen der GASP (Art. 51 GRC), die extraterritoriale Anwendbarkeit der GRC, das Problem der ‚Mehrfachbindung‘ (GRC, EMRK und nationale Verfassungen), die rechtliche Durchsetzbarkeit des Grundrechtsschutzes. Die gewonnen Erkenntnisse werden überdies einem Praxistest unterzogen, indem sie auf einen Sachverhalt, der sich während der Atalanta-Operation (Bekämpfung der Piraten vor dem Horn von Afrika) ereignete, angewendet werden.
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- 574–588 Resümee 574–588
- 589–626 Literaturverzeichnis 589–626
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- „... Londoner Konferenz zur Modifizierung des „Brüsseler Pakts“ (Vertrag über wirtschaftliche, soziale und ...” „... Gründung einer supranationalen Organisation gehen zu müssen. Der „Brüsseler Pakt“, aus dem die WEU ...” „... . 1955 II S. 258) zur Änderung und Ergänzung des Brüsseler Vertrags. 67 Oppermann/Classen/Nettesheim, EuR ...”
- „... Vorsitzes Europäischer Rat (Brüssel) v. 29./30.06.2009, Anlage I, EU-Nachrichten, Dokumentation Nr. 3/2009 ...”
- „... constitution des communautes et de l` Union Europeenne, Brüssel 1997. Gerteiser, Kristina, Die Sicherheits- und ...” „... , The Influence of International Institutions on the EU, When Multilateralism hits Brussels, 2012, S ...”