Geld im islamischen Recht
Die Grundzüge einer Geldtheorie nach der Rechtslogik ausgewählter klassisch-muslimischer Gelehrter
Zusammenfassung
Im islamischen Recht finden sich viele Ansätze zu sozial- und wirtschaftsethischen Fragen. Das bekannteste Beispiel hierfür sind die zakāt-Pflichtabgabe auf Geld- und Sachvermögen sowie das ribā-Verbot, das allgemeinhin als Zinsverbot interpretiert und übersetzt wird. Erst eine Auseinandersetzung mit den Grundfragen des Geldes ermöglicht es aber, das Wirtschaftsdenken im islamischen Recht vom Grund her zu erschließen. Der vorliegende Band befasst sich mit den Fragen nach dem Geld, seinen morphologischen Charakteristika, seiner gesellschafts- und marktbezogenen Relevanz sowie seiner vertragstypologischen Einordnung. Mit diesem Anliegen lenkt der Autor die Perspektive auf ein Thema, das in der gegenwärtigen Debatte um „islamisch-ökonomische“ Vorstellungen relativ wenig wissenschaftliche Beachtung gefunden hat, und stellt zugleich die Weichen für ein neues Verständnis der gesamten „islamischen Wirtschaftstheorie“. Seine konzeptionellen Ausführungen zu den Grundfragen des Geldes basieren auf zahlreichen Primärquellen, die im binnendisziplinären Vergleich und mithilfe der Ansätze der neoklassischen Ökonomie untersucht wurden. Die daraus resultierenden Erkenntnisse beziehen sich insbesondere auf den Gütertausch (muʿāwaḍa), das ribā-Verbot sowie die Kooperationsformen šarika und muḍāraba.
- 15–16 Vorbemerkungen 15–16
- 17–34 I. Einleitung 17–34
- 339–354 X. Literaturverzeichnis 339–354