Zusammenfassung
Die Umsetzung der im Jahr 2006 verabschiedeten Dienstleistungsrichtlinie stellte nicht nur das deutsche Wirtschaftsverwaltungsrecht vor erheblichen Anpassungsbedarf, sondern verursachte ähnliche Schwierigkeiten in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Umsetzung der Richtlinie in Polen – einem der aus deutscher Sicht bedeutendsten Handelspartner Osteuropas – und verdeutlicht, welche Hürden bewältigt werden mussten, damit sich der ehemals sozialistische Staat einem gemeinsamen Dienstleistungsmarkt unter Geltung der europäischen Dienstleistungsrichtlinie stellen kann.
Nach einer Darstellung der geschichtlichen Entwicklung der polnischen Dienstleistungswirtschaft und ihrer rechtlichen Rahmenbedingungen untersucht die Autorin – entsprechend der dualen Zielsetzung der Richtlinie – die Umsetzung sowohl der materiell-rechtlichen Gewährleistungen für die Dienstleistungs- und die Niederlassungsfreiheit als auch der verfahrensrechtlichen Anforderungen an die Verwaltungsvereinfachung in Polen. Sie zeigt auf, wie abweichende Rechtstraditionen in unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten zu divergierenden Rechtsproblemen und Lösungsmodellen führen können. Der Schwerpunkt wird auf die Einrichtung des verfahrensrechtlichen Herzstücks der Dienstleistungsrichtlinie – den Einheitlichen Kontaktpunkt – gelegt, der in Polen rein virtuell in Gestalt einer Website betrieben wird.
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- 19–23 Teil 1: Einleitung 19–23
- 305–318 Literaturverzeichnis 305–318
- 319–340 Anhang 319–340