Zusammenfassung
Das Erbrecht gilt unter Studenten als eine schwierige Rechtsmaterie. Das Lehrbuch erleichtert den Einstieg in das Erbrecht mit zahlreichen Beispielen und deckt die ausbildungs- und prüfungsrelevanten Bereiche so besonders einprägsam ab. Die 5. Auflage berücksichtigt insbesondere auch die Änderungen durch die EU-Erbrechtsverordnung.
Schlagworte
Lehrbuch Erbrecht FamFG prüfungsrelevant Testament Erbvertrag Vermächtnis Pflichtteilsrecht Erbschein Nachlass Erbengemeinschaft Pflichtteilsanspruch Testierfähigkeit nichteheliche Kinder Erbverzicht Gesetzliche Erbfolge Gewillkürte Erbfolge Digitaler Nachlass Erbschaftssteuer Erbfähigkeit Höchstpersönliche Rechte Überlebende Ehepartner Privatschriftliches Testament Berliner Testament Letztwillige Verfügungen Gemeinschaftliches Testament Wechselbezügliche Verfügungen Erbeinsetzung Vor- und Nacherbfall Erbunwürdigkeit Postmortale Vollmacht Familienvertrag- 19–52 A. Einleitung 19–52
- 221–240 J. Haftung der Erben 221–240
- 275–276 Definitionen 275–276
- 277–298 Paragraphenregister 277–298
- 299–314 Stichwortverzeichnis 299–314
5 Treffer gefunden
- „... Todesfall zu informieren. Gemäß §§ 343, 344 FamFG ist grundsätzlich das Amtsgericht am Wohnort des ...” „... Verstorbenen als „Nachlassgericht“ zuständig.77 Ausnahmsweise ist nach § 346 FamFG ein anderes Gericht ...” „... § 348 Abs. 1 FamFG einen Termin bestimmen, in dem das Testament eröffnet bzw. bekannt gegeben wird. Zum ...”
- „... Europäische Union evt. eventuell f/ ff folgende/ fortfolgende FamFG Gesetz über das Verfahren in ...” „... Eröffnung des NachlassverfahrensI. 53 Verfahren nach FamFGII. 54 9 ErbscheinIII. 56 Inhalt und Funktion1. 56 ...”
- „... . Zuständig ist grundsätzlich der Rechtspfleger nach § 363 Abs. 1, Abs. 2 FamFG. Es handelt sich also um ein ...”
- „... § 19 7 8; 7 10 A § 29 3 4 FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten ...”
- „... § 35 Abs. 1 IntErbRVG das FamFG subsidiär herangezogen werden. Die DurchführungsVO (EU Nr. 1329/2014 ...”