Kommunale Selbstverwaltung im Föderalstaat
Verfassungsrechtliche und verfassungsprozessuale Grundfragen der kommunalen Selbstverwaltung im föderalen System des Grundgesetzes
Zusammenfassung
Im Föderalstaat des Grundgesetzes stehen die Verfassungsräume des Bundes und der Länder grundsätzlich selbständig nebeneinander. Diesem Konzept entsprechend findet auch die kommunale Selbstverwaltung in Deutschland eine regelmäßig doppelte verfassungsrechtliche Absicherung auf bundes- sowie auf landesstaatlicher Ebene. Die von ihrer Grundidee her für die Gemeinden vorteilhafte Doppelung des verfassungsrechtlichen Schutzes wirft freilich bei näherem Hinsehen komplexe und durchaus praxisrelevante Probleme auf, die bislang nicht abschließend geklärt sind. Hierbei geht es namentlich um die Gestaltungsspielräume der Länder bzw. deren Bindung an die grundgesetzlichen Mindestvorgaben. Diese zunächst rein materiell-rechtliche Fragestellung weist zugleich eine eminent bedeutsame prozessuale Komponente auf. Denn wenn das Grundgesetz die Gemeinden und Gemeindeverbände in Art. 93 Abs. 1 Nr. 4b GG vorrangig auf den landesverfassungsgerichtlichen Rechtsschutz verweist, basiert diese Subsidiaritätsklausel erkennbar auf der Prämisse einer adäquaten Absicherung der kommunalen Selbstverwaltung auf landesverfassungsrechtlicher Ebene. Die Verfassungsgarantien in Bund und Ländern erweisen sich als in vielfältiger Weise aufeinander bezogen und miteinander verflochten. Die vorliegende Studie zeigt die einzelnen Problemfelder auf und entwickelt differenzierte Lösungsmodelle für einen effektiven materiellen und prozessualen Schutz der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland.
Prof. Dr. iur. Johannes Dietlein, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf; Sascha D. Peters, Rechtsassessor und Akademischer Rat a.Z. am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre der Universität Düsseldorf.
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