Zusammenfassung
Viele Konzerne operieren in einer Matrixorganisation. Diese ist dadurch gekennzeichnet, dass die Konzernunternehmen von funktions- und produktbezogenen Geschäftsbereichen überlagert werden, die rechtsträgerübergreifend von sog. Matrixmanagern gesteuert werden.
In ihrer Dissertation untersucht die Verfasserin, ob angesichts dieser Besonderheiten eine Neuinterpretation des Betriebsbegriffs geboten ist. Eine systematische Analyse der Ordnungsprinzipien der Betriebsverfassung sowie der rechtlichen Grundlagen der Matrixorganisation im Konzern ergibt, dass die Lösung für die auftretenden Probleme im Rechtsinstitut der Stellvertretung zu suchen ist. Die funktionalen Organisationseinheiten der Matrixorganisation sind nur ausnahmsweise als virtuelle „Matrixbetriebe“ anzuerkennen, die neben die herkömmlichen Betriebe der Konzernunternehmen treten. Ausgehend von diesen Erkenntnissen wird die Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmer und der Matrixmanager erörtert.