Zusammenfassung
Das Römische Recht gehört in den Kanon jener Fächer, die Selbstvergewisserung und Perspektiven einer Disziplin eröffnen. Das vermeintlich „Eigene“ lässt sich beim Blick in das Vergangene neu und anders begreifen. Dies leistet der Grundriss von Meincke. Über zwölf Kapitel hinweg werden angefangen beim Personen- und Sachenrecht, über das Erbrecht bis hin zum Vertrags- und Deliktsrecht wesentliche Grundlagen unseres heutigen Privatrechtssystems dargestellt.
- 5–10 Vorwort 5–10
- 11–24 Einführung 11–24
- 47–60 Personenrecht 47–60
- 61–70 Sachenrecht 61–70
- 81–96 Erbrecht 81–96
- 97–108 Vertragsschuldrecht 97–108
- 131–140 Von den Aktionen 131–140
- 141–157 Ergänzungen 141–157
- 158–158 Literatur 158–158
- 159–162 Stichwortverzeichnis 159–162