Die Untersuchungshaft
Eine Untersuchung unter rechtsdogmatischen, kriminologischen, rechtsvergleichenden und europarechtlichen Aspekten
Zusammenfassung
Die Untersuchungshaft bezweckt die Sicherung des Strafverfahrens, steht aber im Spannungsverhältnis von Freiheitsrecht und Unschuldsvermutung. Obwohl sie daher ultima ratio sein muss, wird von ihr in Europa Gebrauch gemacht, mitunter exzessiv. Besonders Ausländer sind betroffen, oft ist die Anordnung auch präventive Maßnahme.
Die Studie analysiert erstmals vollständig europäische Standards und Initiativen zur Untersuchungshaft auf Europaratsebene (v. a. die Rechtsprechung des EGMR) und auf der Ebene der Europäischen Union. Zudem werden Recht und Praxis der Untersuchungshaft in Deutschland und anderen europäischen Staaten geprüft, der Grad der Berücksichtigung europäischer Vorgaben aufgezeigt und Konsequenzen für die nationale Kriminalpolitik erörtert. Abschließend wird die Frage beantwortet, ob es gemeinsame europäische Überzeugungen zur Untersuchungshaft gibt und inwiefern dies praktisch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Rechte der Betroffenen beeinflusst.
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- 37–64 I. Einführung 37–64
- 827–880 Quellenverzeichnis 827–880