Zusammenfassung
Der „narrative turn“ hat die deutsche Rechtswissenschaft bislang nicht erfasst. Die Arbeit untersucht erstmalig umfassend die Möglichkeiten von „Law as Narrative“ als Teil der in den USA entstandenen „Law as Literature“-Bewegung für die deutsche Rechtsordnung.
Die Arbeit strukturiert die Ansätze des „Law as Narrative“, vergleicht sie mit erzähltheoretischen Herangehensweisen und überträgt sie unter Berücksichtigung der Unterschiede zwischen dem Common Law und der deutschen Rechtsordnung auf das deutsche und EU-Recht. Anhand der Analyse von Rechtstexten wie Präambeln, Urteilen oder Rechtsnormen zeigt sie narrative Strukturen auf und prüft, inwieweit ein bewusster Umgang mit Geschichten im Recht das deutsche Rechtssystem bereichern kann. Zudem geht die Arbeit u.a. der Frage nach, wie die stärkere Berücksichtigung individueller und kollektiver Narrative innerhalb von bestehenden oder zu reformierenden Rahmenbedingungen zu einem pluralistischeren, empathischeren Recht beitragen kann.
- 1–4 Titelei 1–4
- 5–6 Vorwort 5–6
- 514–552 Kapitel 7 Fazit 514–552
- 553–572 Literaturverzeichnis 553–572