Unilateraler "Consent" im System der Streitbeilegung nach der ICSID Konvention
"Consent" als Voraussetzung der "jurisdiction of the Centre"
Zusammenfassung
Der Autor unternimmt die erste umfassende dogmatische Untersuchung der heutzutage wichtigsten Grundlage von ICSID-Schiedsverfahren: dem unilateralen „consent“. Diese staatlichen Erklärungen sind in Internationalen Investitionsabkommen enthalten und bieten Investoren die Möglichkeit, Schiedsverfahren gegen ihren jeweiligen Gaststaat einzuleiten. Die Frage nach der Natur dieser staatlichen Erklärungen wird anhand einer Auslegung der ICSID-Konvention gemäß den Regeln der Wiener Vertragsrechtskonvention beantwortet. Die gefundenen Ergebnisse werden sodann auf zwei offene Fragen des internationalen Investitionsrechts angewandt: zum einen die Folgen des Rücktritts eines Mitgliedstaates der ICSID-Konvention für die Möglichkeit von Investoren ein Schiedsverfahren gegen den Staat einzuleiten; zum anderen die Frage, welches Recht auf den „consent“ anzuwenden, und nach welchen Regeln ein solcher auszulegen ist.
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- 23–36 Einleitung 23–36
- 339–348 Ergebnis 339–348
- 349–367 Verzeichnisse 349–367