Das Eigentumsrecht in Deutschland und der VR China
Genese, Status quo und Entwicklungsperspektiven aus rechtsvergleichender Sicht
Zusammenfassung
Die Verfassung der Volksrepublik China kennt seit 2004 die Gewährleistung des privaten Eigentums, nachfolgende gesetzliche Normen haben diese konkretisiert. Im Zuge vermehrter kapitalistischer Strukturen und einer regen Rechtssetzungstätigkeit mag China vielen auf dem Weg zu einem Rechtsstaat erscheinen. Wie werden Rechtsstaatlichkeit und Eigentumsgewährleistung dort aber begriffen? Der Beschreibung der deutschen Rechtslage stellt der Autor die insoweit gänzlich andere Auffassung der chinesischen Eigentumsordnung gegenüber. Indem er dabei die jeweiligen historischen, rechtsphilosophischen und verfassungsdogmatischen Aspekte analysiert, legt er besonderen Wert auf den rechtskulturellen Kontext und die sozio-politischen Tiefenstrukturen, die das Eigentum prägen. Das Werk geht über eine reine rechtsvergleichende Zustandsbeschreibung dabei hinaus, indem der Autor sich an der Idee versucht, ob konkrete Ideen der deutschen Eigentumsordnung der chinesischen Entwicklung Impulse geben könnten.
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- 21–26 Einleitung 21–26
- 357–382 Literaturverzeichnis 357–382